Ziele
Forderungskatalog der BPKOÖ für das Dienstrecht 09
Antrag 1:
ERHÖHUNG DER VORBEREITUNGSZEIT:
- Sockelbetrag von 3 Std. für die Kommunikation mit den Eltern, Kolleginnen und Mitarbeiterinnen (Qualitätsmanagement, Teamarbeit und Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Integration, Alterserweiterung)
- 9 Std. Vorbereitungszeit für jede gruppenführende Pädagogin – nicht aliquotiert
- 8 Std. für die 2. Fachkraft/Assistenz – 3 Std. Sockelbetrag fix, restliche Stunden aliquot bei Teilzeit
Begründung:
Kinder zeigen vermehrten Bedarf an Zuwendung im sozialen, emotionalen, sprachlichen und kognitiven Bereich. Verstärkt treten Ängste, Wahrnehmungsstörungen, Entwicklungsrückstände, Migrationshintergrund, Lern- und Leistungsstörungen, gesundheitliche Probleme usw. auf.
Die geforderte und notwendige Erziehungspartnerschaft kann nur durch ausreichend Kommunikation gelingen (Elterngespräche, Teamgespräche in Integrationsgruppen und alterserweiterten Gruppen,…)
Die schriftlichen Dokumentationen verschiedenster Art haben sich maßgeblich erhöht.
Wie zum Beispiel
- Konzeptionserstellungen und Evaluierungen,
- Planungen und Reflexionen
- Einzelkindbeobachtungen mit daraus resultierenden Angeboten und Fördermaßnahmen
- Veränderung in der größeren Alterstreuung verbunden mit darauf abgestimmten pädagogischen Maßnahmen
- Integrationsaufwand
- administrativer Aufwand
- Studium von Fachliteratur, neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen usw.
Weiters gibt es Überlegungen, Prozesse, Gespräche und Handlungen, die sich nicht belegen lassen, jedoch einen wesentlichen Beitrag in der Bildungs- und Erziehungsarbeit leisten.
Antrag 2
ERHÖHUNG DER LEITUNGSSTUNDEN
- Sockelbetrag von 5 Std. und pro Gruppe je 3 weitere Std.
- keine Aliquotierung bei Teilzeit
Begründung:
Aufgaben der Leitung
- Qualitätsmanagement für den gesamten Betrieb leisten
- Ansprechpartner für alle Kunden und Mitarbeiterinnen sein
- Erledigung der gesamten Administration und Organisation
- Öffentlichkeitsarbeit
- Teamarbeit, Teamentwicklung und Teamführung
- Pädagogische Klarheit in den unterschiedlichen Gruppenstrukturen gewährleisten
- Schriftliche Dokumentation unterschiedlichster Art ( Elterngespräche, Integrationsaufwand, Konzeptionserstellungen und Evaluierungen, ..) erledigen
- Vermehrte Kommunikation im Sinne der Erziehungspartnerschaft
- Auf die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiterinnen achten
Antrag 3:
FREISTELLUNG DER LEITUNG AB 3 GRUPPEN
Begründung:
Die Leiterin oder der Leiter stehen als Verbindungsglied zwischen Kindern, Eltern, Mitarbeiterinnen, Erhalter, Behörden, und der Öffentlichkeit. Dafür braucht sie bzw. braucht er uneingeschränkte Handlungsfähigkeit. Diese Aufgabe zufriedenstellend für alle Beteiligten zu erfüllen, wie dies von einer professionellen Leiterin bzw. Leiter erwartet wird, schafft sie/er nur mit dem Zugeständnis der erforderlichen Zeitressourcen.
Sie/Er kann die Vertretung (Krankheitsfall, Fortbildung, .....) der Pädagoginnen übernehmen.
Es gibt Planungen, Gespräche, Prozesse, Handlungen, Überlegungen die sich nicht schriftlich belegen lassen, jedoch einen unverzichtbaren Beitrag für die Institution bringen.
Antrag 4:
KOMPLETTE ANRECHNUNG DER VORDIENSTZEITEN
Begründung:
Vordienstzeiten sind zur Gänze anzurechnen, denn sie werden auch zur Gänze genützt. Flexibilität und Offenheit der Bediensteten werden durch eine gänzliche Anrechnung gefördert und die Qualität der Arbeit dadurch erhöht.
Antrag 5:
ERHÖHUNG DES GEHALTS und der LEITUNGSZULAGE
· Anpassung der Gehaltskurve
· Querverweis zum Dienstrecht der Gemeindebediensteten
· Anhebung der Leitungszulage (Sockelbetrag plus Betrag pro Gruppe) keine Aliquotierung zum Anstellungsausmaß
Begründung:
Die derzeitige Höhe der Leitungszulage, Leistungszulage bzw. des Gehalts entsprechen nicht mehr dem großen Verantwortungsbereich, den ständig steigenden Aufgaben und dem von Jahr zu Jahr wachsenden Verwaltungsaufwandes (Sprachstandsfeststellung, Qualitätssicherung, Konzeption, Beobachtung, Integration, Alterserweiterung,…).
Die Kinderbetreuungsinstitutionen als Orte der Bildung legen das Fundament für die zukünftige Gesellschaft. Leistung und Entlohnung müssen übereinstimmen.
Die Entlohnung ist der psychischen und physischen Belastung anzupassen, denn lt. Versicherung sind die Pädagoginnen und Pädagogen eine Risikogruppe für Burn out.
Antrag 6:
GLEICHSTELLUNG ALLER PÄDAGOGiNNEN IN OÖ KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN
· Gleichstellung aller PädagogInnen bei Vorbereitungs- und Leitungszeiten, Gehalt,… in oberösterreichischen Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstuben, Kindergärten, Horte,…)
Begründung:
Krabbelstuben sind Bildungseinrichtungen und haben denselben administrativen Aufwand. Die Bildungsarbeit muss geplant und reflektiert werden, Elterngespräche nehmen durch das junge Alter der Kinder noch mehr Zeit in Anspruch. Um den Bildungsauftrag in Krabbelstuben erfüllen zu können, muss auch für diese Gruppe die Ferienregelung analog zu Kindergarten und Hortpädagoginnen gelten.
Antrag 7:
FERIENREGELUNG
· Einheitlich festgelegte Ferienzeiten (Weihnachts-, Oster-, Pfingstferien, Allerseelen) für das pädagogische Personal in allen oö Kinderbetreuungseinrichtungen
· Sollte in diesen Zeiten ein Journaldienst erforderlich sein, so muss dieser abgegolten werden.
Begründung:
Im Kinderbetreuungsgesetz sind Krabbelstube, Kindergarten und Hort als Bildungseinrichtung gesetzlich verankert. Qualitätsvolle Bildung erfordert auch entsprechende Erholungszeiten. Kindergarten-, Hortpädagoginnen und Früherzieherinnen können in ihrer gesamten Berufslaufbahn keinen Teil ihres gesetzlichen Urlaubs frei wählen. Für pädagogische Qualität sind daher sowohl für die Kinder als auch für das pädagogische Personal Ferienzeiten außerhalb des Sommerurlaubes unbedingt erforderlich.
Zeitausgleichsregelungen sind dem österreichischen Arbeitsrecht anzupassen und dadurch ergibt sich die Notwendigkeit eines Springerinnenpools an Fachkräften.
Antrag 8:
6. FORTBILDUNGSZEIT
· Alle Fachkräfte (gruppenführende Pädagoginnen, Assistentinnen, 2. Fachkräfte, Stützpädagogen) steht ein Fortbildungsurlaub im Ausmaß ihrer Wochenarbeitszeit zu.
· Hilfskräften (überwiegend im Kinderdienst) steht ein aliquoter Anspruch auf Fortbildung zu.
· für verpflichtende Qualifizierungsmaßnahmen laut gesetzlicher Regelung (Erste Hilfe Kurs, Sicherheitsvertrauensperson, Ersthelfer, Brandschutzbeauftragter,…) sind zusätzliche Zeiten erforderlich
Begründung:
Je jünger die Kinder, umso schneller schreitet deren Entwicklung voran und wir PädagogInnen sind gefordert, immer am neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu sein, um die Entwicklung der Kinder bestmöglich unterstützen und begleiten zu können. In anderen Ländern (z.B. Japan,…) gilt das Prinzip: je jünger die Kinder, umso besser die Ausbildung der Pädagogen.
Antrag 9:
BILDUNGSKARENZ UND SABBATICAL
Ein Jahr Bildungskarenz oder Sabbatical soll gesetzlich ermöglicht werden.
Begründung:
In Zeiten von Burnout und anderer psychischer Überlastungserkrankungen ist es für die PädagogInnen von hoher Bedeutung, dass solche Belastungsgrenzen nicht nur wahrgenommen, sondern auch ernstlich damit umgegangen werden kann. Als solches ist es notwendig, dass Bildungskarenz oder Sabbatjahr ein gesetzliches Anrecht darstellen und nicht als „Gnadenakt“ des Arbeitgebers zu erwarten sind.
Antrag 10:
ÄNDERUNG DER DIVERSEN KANN-BESTIMMUNGEN IN MUSS-BESTIMMUNGEN ZUGUNSTEN DER PÄDAGOGINNEN
Begründung:
Die Praxis der Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Dienstgeber die Möglichkeiten für eine positive Gestaltung der Arbeitspraxis nicht an die Bediensteten weiter-gegeben hat, sondern für die eigene Absicherung des Budgets verwendet hat. Beispiel: Es ist immer wieder gängige Praxis, dass die Finanzierung der freigestellten Leitung ausgenutzt wird, aber in der Praxis die jeweilige Leitung nicht freigestellt ist.
BPK OÖ
Berufsgruppe der PädagogInnen in Kinderbetreuungseinrichtungen
Oberösterreichs
